Wie viel Blut konkret am Beschuldigten aufgefunden wurde, lässt sich dem KTD-Rapport nicht entnehmen. Ersichtlich wird daraus jedoch, dass nur eine visuelle Untersuchung stattgefunden hatte, mithin ohne Mikroskop, und die Blutanhaftungen somit von blossem Auge sichtbar gewesen sein müssen. Zusammenfassend lässt sich somit aufgrund der objektiven Beweismittel festhalten, dass der Beschuldigte durch den Vorfall vom 7. April 2018 nicht verletzt wurde.