Am linken Hosenbein unten (vorne und hinten) hatte der Beschuldigte ebenfalls kleine, einzelne blutverdächtige Anhaftungen, bei denen die Blutvorprobe positiv war, die aber nicht weiter untersucht wurden (Material-/Spurenverzeichnis: pag. 151). Der Strafkläger hatte mehrere blutverdächtige Anhaftungen an seiner Sweatjacke (im Bereich der linken Schulter sowie im Brustbereich links) und an seiner Jeanshose (Material-/Spurenverzeichnis: pag. 153 f.). Wie viel Blut konkret am Beschuldigten aufgefunden wurde, lässt sich dem KTD-Rapport nicht entnehmen.