Zudem könnten die Kopfverletzungen teilweise durch Anschlagen des Kopfes an stumpfen Strukturen erklärt werden. Ob es sich um ein Anschlagen im Rahmen eines oder mehrerer Stürze oder ein aktives Anschlagen des Kopfes in Folge des Einwirkens einer dritten Person handle, oder ob ein Schlag gegen den Kopf mit einem stumpfen Gegenstand ursächlich für die Verletzungen sei, konnte nicht gesagt werden (pag. 107 f.). Erstellt ist hingegen gestützt auf das IRM-Gutachten, dass der Strafkläger am Abend des Vorfalls ein Schädel- Hirn-Trauma mit Gehirnerschütterung und eine retrograde Amnesie erlitt (pag. 108, sowie pag. 116 und pag. 118).