___ aufgehalten haben. Weiter hat der Beschuldigte eingestanden, dass er D.________ nach einem vorange- 7 gangenen Streit zwischen diesem und seinem Kollegen, M.________, am Hals packte und zu Boden führte und im Anschluss den am Boden liegenden D.________ gegen den Kopf trat. Sodann ist der Beschuldigte geständig erst vom Opfer abgelassen zu haben, als er von M.________ weggezogen wurde. Zuletzt gab der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung zu Protokoll, nicht zu bestreiten, dass die Brille von D.________ aufgrund seiner Handgreiflichkeiten kaputtgegangen sei.