4.2. Am 07.04.2018, um ca. 02.45 Uhr, in F.________, in der K.________ (Lokal), zum Nachteil von D.________, indem der Beschuldigte im Rahmen der Körperverletzung gemäss Ziff. 1 vorstehend durch die Gewalteinwirkung auf D.________ dessen Brille zerstörte.