II.1.-3. (Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Raufhandels und Sachbeschädigung), Ziff. II.1. und 2. (Verurteilung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à CHF 90.00, ausmachend CHF 4'050.00), Ziff. II.3. (Verurteilung zu einer Landesverweisung von fünf Jahren) sowie Ziff. II.4. (Verurteilung zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten). Neu zu entscheiden ist auch über Ziff.