4 1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, bedingt zu vollziehen mit einer Probezeit von 2 Jahren und unter Anrechnung der bereits ausgestandenen Polizeihaft von einem Tag; 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten. IV. Die Verfahrenskosten für das oberinstanzliche Verfahren seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und es sei A.________ (vgt.) eine Entschädigung in der Höhe der eingereichten Honorarnote zuzusprechen.