819 ff.). Schliesslich wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung vom 10. Januar 2023 erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 792 ff.). 5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt E.________ beantragte für den Strafkläger mit Eingabe vom 4. Januar 2023 Folgendes (pag. 781 f.; Hervorhebungen im Original): 1. A.________ sei schuldig zu sprechen wegen a) versuchter schwerer Körperverletzung b) Sachbeschädigung begangen vom 7. Juli 2018, ca. 02:45 Uhr, in F.________, in der K.________ (Lokal), z.N. von D.________ und sei angemessen zu bestrafen.