4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 29. Dezember 2022), ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 23. Dezember 2022) sowie ein ergänzender Bericht betreffend Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung (datierend vom 16. Dezember 2022) eingeholt (pag. 772, pag. 764 ff. und pag. 762). Weiter wurden bei der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland die Akten BJS ________ und BJS ________ ediert (pag. 753).