1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. August 2021 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung, nachfolgend Vorinstanz) das Verfahren gegen den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Tätlichkeiten sowie wegen geringfügiger Sachbeschädigung, beides angeblich begangen am 24. Februar 2018 in F.________ z.N. von Y.________, infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung ein (pag. 573, Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).