Widersprüchliche Beurteilung des gleichen Sachverhalts Mit Strafbefehl vom 31. Mai 2021 erklärte die Staatsanwaltschaft den Gesuchsteller wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen, begangen am 15. März 2021 in Bern, schuldig. Es soll sich folgender Sachverhalt zugetragen haben (BM ________): Der Beschuldigte nahm unbefugt an der unbewilligten Kundgebung «B.________» mit mehr als 15 Teilnehmenden teil, obwohl zu diesem Zeitpunkt im Kanton Bern Kundgebungen von mehr als 15 Personen verboten waren.