15 Aufgrund der Medienberichterstattung ist notorisch, dass im Nachgang zum genannten Bundesgerichtsurteil tatsächlich Verfahrenseinstellungen in zumindest ähnlichen Verfahren erfolgten (vgl. «Nur die Einsprecher kommen straffrei davon» in: «Der Bund» vom 22. Dezember 2021). Im Unterschied zum Gesuchsteller, der den Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen liess, wurden andere Personen für den Verstoss gegen Art. 6a Covid-19 V somit nicht bestraft. Die Frage, ob eine Einstellungsverfügung einen Strafentscheid im Sinne von Art. 410 Abs. 1 Bst.