4. Mit Verfügung vom 16. Januar 2023 wurde vom Eingang der edierten Akten der Staatsanwaltschaft Kenntnis genommen. Dem Gesuchsteller wurde unter Hinweis auf die Beschlüsse der Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern SK 21 400, 21 439, 21 475, 22 38 und 22 99 Gelegenheit geboten, sein Gesuch zurückzuziehen (pag. 19 f. und pag. 27 f.).