1. Zur Bezahlung von CHF 21'018.70 Schadenersatz an die Zivilklägerin C.________ AG. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. VII. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.________, Rechtsanwältin F.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: