1. Zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 360.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 28. November 2022 (EO 22 8457). Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung von 4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 8’575.00, ausmachend CHF 6’860.00.