VIII. Verfügungen Betreffend die Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. 28 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 19. August 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der Irreführung der Rechtspflege, begangen am 24. März 2019 in D.________; 2. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen bzw. festgestellt am 31. Juli 2019 in E.________. B. Verfügt wurde: