Erste Instanz Es wird festgestellt, dass Rechtsanwältin F.________ für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren bereits mit CHF 4'874.50 entschädigt wurde. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 4'874.50 im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 3'899.60, zurückzuzahlen und Rechtsanwältin F._____