Demzufolge trägt der Beschuldigte auch bezüglich der oberinstanzlichen Verfahrenskosten lediglich 4/5, insgesamt bestimmt auf CHF 2'500.00, ausmachend CHF 2'000.00. Die restlichen Verfahrenskosten von 1/5, ausmachend CHF 500.00, werden dem Kanton Bern auferlegt.