Mit Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 11. Februar 2019 wurde der Beschuldigte wegen Urkundenfälschung verurteilt und die Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu je CHF 30.00 wurde bedingt unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Während dieser Probezeit hat der Beschuldigte erneut delinquiert, womit die formelle Voraussetzung der Überprüfung eines allfälligen Widerrufs – die Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens in der Probezeit – erfüllt ist. In materieller Hinsicht ist weiter zu prüfen, ob dem Beschuldigten eine ungünstige Prognose zu stellen ist.