Zu dieser wird die Strafe gemäss vorgenanntem Strafbefehl von 10 Strafeinheiten mit 7 Strafeinheiten asperiert. Damit resultiert eine provisorische Gesamtstrafe von 22 Strafeinheiten, von welcher das Ersturteil in Abzug gebracht werden muss. Demzufolge resultiert eine Geldstrafe von 12 Tagessätzen als vollständige Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 28. November 2022 der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (EO 22 8457).