16. Widerhandlung gegen das Waffengesetz Die VBRS-Richtlinien sehen für das Tragen eines Dolches eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor. Der Schuldspruch wegen der Widerhandlung gegen das Waffengesetz wurde vorliegend nicht angefochten, sodass auf das Beweisergebnis der Vorinstanz abgestellt wird, gemäss welchem der Beschuldigte einen Dolch besass bzw. widerrechtlich trug resp. mit sich führte. Die Kammer erachtet infolge Übereinstimmung mit dem voranstehenden Referenzsachverhalt eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen als angemessen.