_, arbeiten. Pro Monat zahle er sich einen Lohn von CHF 1'500.00 aus und seine Freundin verdiene zwischen CHF 1'500.00 und CHF 2'000.00 pro Monat. Seine Schulden würden sich auf CHF 70'000.00 belaufen (pag. 395, Z. 29 f.). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind als normal zu bezeichnen Der Beschuldigte ist vorbestraft. Er wurde am 11. Februar 2019 wegen Urkundenfälschung und sodann am 28. November 2022 wegen Nichtabgabe von gültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern und am 12. Januar 2023 wegen