20 werten ist. Das Verschulden ist in Anbetracht des weiten Strafrahmens nach wie vor als leicht zu bezeichnen. Fazit Das Verschulden im Rahmen der Tatkomponenten ist gesamthaft als leicht zu qualifizieren. Da jedoch vorliegend – im Vergleich zum Referenzsachverhalt der VBRS- Richtlinien – eine erhöhte kriminelle Energie vorliegt, erachtet die Kammer eine Strafe von 135 Strafeinheiten als dem Verschulden angemessen.