12. Einsatzstrafe: Veruntreuung Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien vom 1. Januar 2019) sehen für folgenden Sachverhalt eine Strafe von 120 Strafeinheiten vor: Kassier eines Fussballvereins bedient sich in der Clubkasse (Bankkonto mit alleiniger Vollmacht) mit CHF 20'000.00 zur Bezahlung seiner persönlichen Schulden.