18 den, sofern man diese Funktion nicht explizit ausschaltet, nach deren Erhalt nicht, es ist jedoch gestützt auf seine Aussagen davon auszugehen, dass er diese nicht bewusst behalten wollte. Hierfür spricht auch die geringe Anzahl – im Vergleich zu anderen Fällen – von lediglich 10 Videos. Der Beschuldigte nahm zudem nach Empfang dieser Videos keine weiteren Handlungen – Weitersenden oder explizites Abspeichern – vor.