Ergänzend und präzisierend hält die Kammer fest, dass die Frage, ob eine Sache als «fremd» zu gelten hat, sich nach dem Zivilrecht richtet (BGE 132 IV 5, 8 ff.). Dieses bestimmt, ob das Eigentum an der Sache auf den Täter übergegangen ist oder nicht. Trifft dies zu, so ist die Sache nicht mehr fremd und damit kein taugliches Objekt von Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 (NIGGLI/RIEDO, in: Basler Kommentar Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N 12 zu Art. 138 StGB). 9.2 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis ist erstellt, dass der Beschuldigte am 24. März 2019 das im Tresor und in der Kasse des C.________ Kiosks in D.___