9. Veruntreuung 9.1 Theoretische Ausführungen Die Vorinstanz hat sich im Rahmen der Hauptverhandlung vorbehalten, den unter Ziff. I.1. angeklagten Sachverhalt betreffend Veruntreuung auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 anstatt Abs. 2 StGB zu würdigen (pag. 241). Sie hielt im Motiv zum objektiven und subjektiven Tatbestand Nachfolgendes fest (S. 23 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 291 f.): Eine Veruntreuung im Sinne von Art.