___ oder für eine andere Person eine «Räubergeschichte» erfunden hätte, ohne selbst einen vermögensmässigen Vorteil daraus gezogen zu haben. Zumal nach Angaben des Beschuldigten selbst keine enge Freundschaft zu G.________, sondern mehr eine Bekanntschaft bestand. Darüber hinaus hatte der Beschuldigte in Anbetracht seiner wirtschaftlichen Situation sehr wohl Anlass, Geld zu beschaffen. Dies deshalb, da er hohe Schulden aufwies, ein geringes Einkommen generierte, womit er seine fünfköpfige Familie unterstützen musste sowie zur besagten Zeit ein eigenes Unternehmen gründete.