Er gibt auch zu, dass er während seines Aufenthalts im Kiosk keinen Überfall mitbekommen habe und der Beschuldigte ihm sicherlich davon erzählt hätte, wenn dieser währenddessen er kurz abwesend gewesen sei, überfallen worden wäre. G.________ will vom Überfall aber erst durch die Nachricht vom Beschuldigten um 21:21 Uhr erfahren haben. Weiter meinte er, es leuchte sogar ihm ein, dass der Überfall, so wie ihn der Beschuldigte beschrieben habe, nicht habe stattfinden können (pag. 66, Z. 401 ff.). Bereits an dieser Stelle kann festgehalten werden, dass die Aussagen von G._____