12 aussteigen sah, meinte G.________, vielleicht verwechsle er den Tag (pag. 58, Z. 104 ff.). Im Folgenden wurden G.________ diverse Vorhalte gemacht. Treuherzig bestätigte er die Sichtweise der Polizei, wonach seine Aussagen von hinten und vorne nicht aufgehen und nicht zueinander passen würden (pag. 65, Z. 377 ff.). Er gibt auch zu, dass er während seines Aufenthalts im Kiosk keinen Überfall mitbekommen habe und der Beschuldigte ihm sicherlich davon erzählt hätte, wenn dieser währenddessen er kurz abwesend gewesen sei, überfallen worden wäre.