Die Polizei hielt G.________ eine Videosequenz von ca. 19:54:40 Uhr vor, worauf sich dieser selbst erkannte. Weiter sagte er aus, er hätte den ganzen «Brunz» ja sehen sollen, dies habe sich direkt in seinem Rücken abgespielt. Weiter meinte er, er würde es sagen, wenn er etwas wüsste (pag. 49, Z. 132 ff.). Als die Befragenden G.________ fragten, ob jemand mit einer weissen Mütze den Kiosk noch betreten habe, konnte sich dieser an eine weisse Kappe erinnern, an die Person selbst hingegen nicht (pag. 49, Z. 243 ff.). Am 31. Juli 2019 wurde G.________ von der Staatsanwaltschaft als Auskunftsperson befragt. Er gab zu Protokoll, er habe den Beschuldigten drei bis vier Mal im Kiosk D._____