42, Z. 175 ff.). G.________ Der Vorgenannte gab am 16. April 2019 bei der Polizei (pag. 44 ff.) zu Protokoll, vom Raubüberfall vom Beschuldigten gegen 20:00 bis 21.00 Uhr durch eine WhatsApp-Nachricht erfahren zu haben (pag. 45, Z. 23 ff.). Er war sich zu 100% sicher, nur einmal in diesem Kiosk gewesen zu sein (pag. 46, Z. 75 f.). Auf Frage, wann er den Kiosk effektiv verlassen habe, gab er an, so um 19:30 – 19:40 Uhr und er hätte die ja wirklich sehen sollen (pag. 47, Z. 115 ff.). Auf Frage, was er mit «die» meine, führte er aus: «Ja, den Überfall». Der Beschuldigte habe ihm gesagt, es seien zwei gewesen (pag. 47, Z. 119 ff.). Die Polizei hielt G.______