Die Polizei hielt dem Beschuldigten dann vor, dass die beiden Täter vorher aber nirgends auf der Videoüberwachung zu sehen seien. Hierauf antwortete er: «Das weiss ich nicht, warum die nicht zu sehen sind» (pag. 98, Z. 112 ff.). Weiter will er möglicherweise die Fahrräder verwechselt haben, da auf der Videosequenz auch keine solchen zu sehen seien (pag. 98, Z. 125 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. August 2022 ergaben sich bei der kurzen Befragung keine neuen Erkenntnisse. Einzig wurde dem Beschuldigten vorgehalten, dass er im Rahmen seines Anrufes an die Polizei ausgeführt habe, die Täter seien mit Fahrrädern gekommen und auch wieder gegangen.