98, Z. 89 ff.). Auf weiteren Vorhalt hin, dass man ihn [den Beschuldigten] um 20:00:56 Uhr rauskommen sehe und über die Fensterscheibe des gegenüberliegenden H.________ beobachten könne, wie er am Aufräumen sei und auf Frage, wann der Raubüberfall seiner Ansicht nach stattgefunden haben solle, sagte er aus: «Das habe ich euch schon gesagt» (pag. 98, Z. 99 ff.). Weiter vorgehalten wurde dem Beschuldigten, dass er gesagt habe, dass nachdem die beiden Täter den Kiosk verlassen hätten, er das Licht um 20:02:35 Uhr gelöscht habe. Die Polizei hielt dem Beschuldigten dann vor, dass die beiden Täter vorher aber nirgends auf der Videoüberwachung zu sehen seien.