10 eine rote Mütze. Befragt, ob er den dunkelhäutigen Täter beschreiben könne, meinte er – wie anlässlich der ersten Einvernahme – dieser habe eine dicke Jacke mit Fellkapuze getragen (pag. 90, Z. 178 f.). Wieder übereinstimmend mit seiner ersten Aussage, sprach er dann doch noch davon, dass der dunkelhäutige Täter eine rote Mütze getragen habe. Auf Vorhalt, man sehe auf den Überwachungsvideos nichts von einem Überfall meinte der Beschuldigte, er bleibe dabei, er denke sich so was nicht aus (pag. 90, Z. 200 ff.).