Er habe sich hinten im Lager befunden und sei nicht nach vorne gegangen, als die Täter den Kiosk verlassen hätten (pag. 88, Z. 109 ff.). Im weiteren Verlauf der Einvernahme wurde dem Beschuldigte vorgehalten, dass er den Verlauf des Überfalls in seiner ersten Einvernahme uneinheitlich geschildert habe. So sei nicht klar, in welchem Zeitpunkt das Geld aus der Kasse entwendet worden sei, zumal er erst auf Frage hin bestätigt habe, dass auch Geld aus der Kasse gestohlen worden sei. Vorliegend gab er nun an, dass jener, der mit dem Messer auf ihn zugekommen sei, mit ihm zusammen zur Kasse gegangen und gesagt habe, Kasse öffnen, erst dann seien sie nach hinten zum Tresor gegangen (pag.