87, Z. 64 ff.). Es fällt dabei auf, dass der Beschuldigte ein ausweichendes Aussageverhalten an den Tag legt bzw. er sich einerseits an den Kunden erinnern will andererseits aber auch nicht, womit er Widersprüche generiert. Dem Beschuldigten seien sodann auch zwei Fahrräder aufgefallen, die dort rumgestanden seien; er mutmasste, dass die Täter mit diesen geflüchtet seien (pag. 88, Z. 82 ff.). Dass dem Beschuldigten genau an diesem Tag zwei Fahrräder, die den Tätern zur Flucht verholfen haben könnten, aufgefallen sind, wirft weiter Fragen auf, gab er doch praktisch im selben Satz an: «Wie gesagt, da stehen den ganzen Tag irgendwelche Fahrräder herum.» (pag. 88, Z. 82 ff.).