Weshalb der Beschuldigte in der Folge auch das Geld aus der Kasse dazu packte, ist nicht nachvollziehbar. Am 16. April 2019 wurde der Beschuldigte nicht mehr als Opfer, sondern als Auskunftsperson von der Polizei, delegiert durch die Staatsanwaltschaft, einvernommen (pag. 86 ff.). Anlässlich dieser Einvernahme gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass zwischen dem letzten Kunden und dem Überfall geschätzte 20 bis 30 Minuten vergangen seien (pag. 87, Z. 46 ff.). Dem stehen allerdings die durch die Po-