Somit bestand gestützt auf die Schilderung des Beschuldigten grundsätzlich keine Zeit, zwischen dem Betreten des Ladens durch die Täterschaft und dem Überfall, den Tresor zu öffnen. Sonderbar ist sodann auch der Umstand, dass der Beschuldigte erst auf Nachfrage hin aussagte, dass die Täter auch Geld aus der Kasse genommen hätten bzw. er das Geld aus der Kasse genommen habe und sie erst dann in den Tresorraum gegangen seien. Dieser Vorgang wirft weiter insofern Fragen auf, als dass einer der Täter gemäss Aussagen des Beschuldigten lediglich gesagt habe: «Geld aus dem Tresor». Weshalb der Beschuldigte in der Folge auch das Geld aus der Kasse dazu packte, ist nicht nachvollziehbar.