7.4 Beweiswürdigung der Kammer 7.4.1 Würdigung der objektiven Beweismittel Hinsichtlich der Zusammenfassung sowie der Würdigung der objektiven Beweismittel verweist die Kammer vorab auf die korrekte vorinstanzliche Urteilsbegründung (S. 11 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 279 ff.). Gestützt auf die sich in den Akten befindlichen Aufnahmen der Überwachungskameras vom Standort Bahnhof D.________ lässt sich das Geschehen am Eingangsbereich des C.________-Kiosks zum Zeitpunkt des angeblichen Raubes beinahe lückenlos rekonstruieren.