Nicht mit Sicherheit geklärt werde konnte hingegen, wann und wie der Beschuldigte das Bargeld aus dem Bahnhofskiosk entwendet hat bzw. dieses durch jemanden entwenden liess. Für eine Zusammenarbeit – insbesondere mit G.________ – bestehen zwar verschiedene Indizien, diese wohl wahrscheinlichste Variante bleibt jedoch bis heute nicht bewiesen.