7.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist vorliegend, dass der Beschuldigte am 24. März 2019 um 20:03 Uhr die Regionale Einsatzzentrale alarmierte und meldete, es habe sich am Bahnhofskiosk in D.________, wo er arbeite, ein Raubüberfall ereignet (pag. 235). Unbestritten ist weiter, dass im Rahmen der Schadensaufnahme durch die Polizei festgestellt wurde, dass Geld im Wert von insgesamt CHF 21'018.70 aus dem Tresor bzw. der Kasse fehlte (pag. 25).