6. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann vollumfänglich auf die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen in der Urteilsbegründung der Vorinstanz verwiesen werden (S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 275 ff.). Wie voranstehend ausgeführt, legte der Beschuldigte lediglich hinsichtlich des Vorwurfs der Veruntreuung (Ziff. I.1.) und des Besitzes von Videos mit unerlaubter Pornografie und Gewaltdarstellungen (Ziff. I.3.) Berufung ein, sodass vorliegend ausschliesslich diese Anklagesachverhalte Gegenstand der Beweiswürdigung bilden.