3. A.________ sei zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 63 Tagessätzen à CHF 30.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 28. November 2022 sowie zum Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 12. Januar 2023. Die Polizeihaft von 1 Tag sei auf die Geldstrafe anzurechnen. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit sei auf 2 Jahre festzusetzen.