4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte im Rahmen der Berufungsverhandlung im Namen und im Auftrag des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 404 f., Hervorhebungen im Original): I. 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaar- gau vom 19. August 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________ schuldig gesprochen wurde a. wegen Irreführung der Rechtspflege, begangen am 24. März 2019 in D.________; b. wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen bzw. festgestellt am 31. Juli 2019 in E.________.