3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 386 f., datierend vom 2. August 2023) über den Beschuldigten eingeholt. Darüber hinaus wurden die Akten EO 22 8457 der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (pag. 274) und die Akten PEN 22 109 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau ediert (pag. 389). Ferner wurde der Beschuldigte ergänzend einvernommen (pag. 394 ff.).