__ namens und im Auftrag des Beschuldigten die Berufung hinsichtlich des Schuldpunkts der Irreführung der Rechtspflege zurück (pag. 392). Die Kammer stellt damit fest, dass der vorgenannte Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ist. Darüber hinaus wies die Kammer auf das durch die Vorinstanz betreffend den Vorwurf des Besitzes von Videodateien mit verbotenem pornografischem Inhalt und mit Gewaltdarstellungen geänderte Begehungsdatum hin (pag. 392).