3 ihrem amtlichen Mandat. Dem Beschuldigten wurde neu Rechtsanwältin B.________ beigeordnet (pag. 334 f.). Mit Schreiben vom 23. Dezember 2022 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 339 f.). Mit Beschluss vom 6. Januar 2023 wurde die amtliche Entschädigung von Rechtsanwältin F.________, welche aus dem Mandat entlassen wurde, bestimmt (pag. 356 f.).