2 III. [amtliche Entschädigung] IV. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 Abs. 1 lit. a und 432 ff. StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 21'018.70 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin C.________ AG. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: