1. Der A.________ mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 11.02.2019 für eine Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 720.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 150.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 50.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 100.00.